Früherkennungsuntersuchungen (U2-U9; U7a, U10, U11, J1, J2 )

2017-07-21T11:54:16+02:00

Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:

U1: unmittelbar nach der Geburt
U2: 3. bis 10. Lebenstag
U3: 4. bis 6. Lebenswoche
U4: 3. bis 4. Lebensmonat
U5: 6. bis 7. Lebensmonat
U6: 10. bis 12. Lebensmonat
U7: 21. bis 24. Lebensmonat
U7a: 34. bis 36. Lebensmonat
U8: 46. bis 48. Lebensmonat
U9: 60. bis 64. Lebensmonat
U10: 7. bis  8. Lebensjahr
U11: 9. bis 10. Lebensjahr
J1: 13. bis 14. Lebensjahr
J2: 16. bis 17. Lebensjahr

Impfungen

2017-07-21T11:51:33+02:00

Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen erhalten Sie von uns eine ausführliche individuelle Impfberatung auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sowie des aktuellen medizinischen Wissensstandes.

Vor Auslandsreisen überprüfen wir gern auch den Impfschutz hinsichtlich des geplanten Reiseziels und beraten Sie zu sinnvollen ergänzenden Impfungen.

Hör-, Seh- und Sprachtestungen

2017-07-21T13:55:42+02:00

Bei jüngeren Kindern erfolgt die Hörschwellenbestimmung mittels Sprachaudiometrie (Pilotenhörtest). Bei älteren Kindern werden mit einem Audiometer reine Töne von 250 Hz bis 8 kHz über einen Kopfhörer auf je ein Ohr gegeben (Luftleitungsmessung).

In einem weiteren Untersuchungsgang  kann die Hörschwelle mit einem Knochenleitungshörer, der auf den Knochen hinter dem Ohr (Mastoid) aufgesetzt wird, bestimmt werden.

Die Sehfähigkeit wird bei Säuglingen durch Brückner-Test, später das Stereosehen durch Random-dot- und Lang 2 – Tests überprüft. Ab U7a kann eine Sehschärfebestimmung duch Lea-, bei älteren Kindern mittels C-Test erfolgen.

Die Überprüfung der Sprachentwicklung erfolgt anhand objektiver Kriterien im Rahmen von ELFRA 2, SSV3-5, BUEVA-Test.

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