Project Description

Bei jüngeren Kindern erfolgt die Hörschwellenbestimmung mittels Sprachaudiometrie (Pilotenhörtest). Bei älteren Kindern werden mit einem Audiometer reine Töne von 250 Hz bis 8 kHz über einen Kopfhörer auf je ein Ohr gegeben (Luftleitungsmessung).

In einem weiteren Untersuchungsgang  kann die Hörschwelle mit einem Knochenleitungshörer, der auf den Knochen hinter dem Ohr (Mastoid) aufgesetzt wird, bestimmt werden.

Die Sehfähigkeit wird bei Säuglingen durch Brückner-Test, später das Stereosehen durch Random-dot- und Lang 2 – Tests überprüft. Ab U7a kann eine Sehschärfebestimmung duch Lea-, bei älteren Kindern mittels C-Test erfolgen.

Die Überprüfung der Sprachentwicklung erfolgt anhand objektiver Kriterien im Rahmen von ELFRA 2, SSV3-5, BUEVA-Test.